Gefährdungsbeurteilungen sind für jeden Unternehmer für jede Tätigkeit per Gesetz vorgeschrieben. Die BBGS geht einen Schritt weiter. Es wird nicht nur überprüft, ob diese Gefährdungsbeurteilungen vorhanden sind, sondern sie werden aktiv von jedem Unternehmer auf unseren Baustellen im Vorfeld eingefordert. Sie werden besprochen und gemeinsam mit dem Nachunternehmer wird Verbesserungspotenzial herausgearbeitet. Anschließend werden für den Baustellenablauf die Maßnahmen festgelegt.
Für jedes Projekt wird ein spezifischer Projektsicherheitsplan („Accident Prevention Plan“) erstellt. In diesem werden die Maßnahmen und Verantwortlichkeiten festgelegt, damit jeder Projektbeteiligte seine Rolle mit den damit verbundenen Verantwortungen kennt. Jeder Mitarbeitende der BBGS hat nicht nur das Recht, sondern die Verpflichtung, Arbeiten zu stoppen, die eine Gesundheitsgefahr nicht nur für die eigenen Mitarbeitenden, sondern auch für die der Nachunternehmer darstellen. Wir koordinieren die Arbeiten der einzelnen Nachunternehmer so, dass keine gegenseitigen Gefährdungen eintreten. Sollte eine zeitliche oder räumliche Trennung verschiedener Firmen / Gewerke nicht möglich sein, werden Schutzmaßnahmen festgelegt, um gegenseitige Gefährdungen zu verhindern.
Bauleiterinnen und Bauleiter der BBGS haben ein umfassendes Sicherheitstraining absolviert, das über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Dabei handelt es sich um das Arbeitsschutztraining, das auch SiGeKos vorweisen müssen („Arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse gem. RAB 30, Teil B“) oder um ein spezielles Training, welches sie in die amerikanischen Arbeitsschutzregeln einführt.
Mit diesen erweiterten Fähigkeiten kontrollieren sie arbeitstäglich, ob Verstöße gegen geltende Arbeitsschutzvorschriften vorliegen oder ob durch geänderte Arbeitsabläufe /-verfahren der Arbeitsschutz erhöht werden kann. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind durch ihre Kenntnisse auch kompetente Ansprechpartner für unsere Kunden, wenn diese Fragen zum Arbeitsschutz haben